Sie müssen weder die Einnahmen durch den Verkauf der überschüssigen Energie (Einspeisung) noch selbst genutzten Strom (Eigenverbrauch)versteuern.
Es unterliegt bei PV-Anlagen bis 30kWp weder der Einkommen - (noch der Ertragsteuer). Also vereinfacht beschrieben, ein reines Privatvergnügen ohne Mehrwertsteuer in der Anschaffung.